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AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 1.1.2020) 

§ 1 Geltungsbereich 

1. Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Werk-, Dienst- und Mietleistungen der Firma Olli’s, es sei denn, der Kunde widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt. 

2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen Dritter werden nicht Vertragsbestandteil, soweit diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird. 

3. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

4. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 

 

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt 

1. Die Angebote der Olli’s sind freibleibend. 

2. Der Kunde erklärt mit Auftragserteilung (schriftlich oder mündlich), einen Vertrag schließen zu wollen. 

3. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Olli’s zu Stande, es sei denn, Olli’s hat bereits mit der Erbringung der Leistung, insbesondere der Auslieferung von Veranstaltungsmaterial und Zelten auf Wunsch des Kunden begonnen, bzw. diese dem Kunden überlassen. 

 

§ 3 Zusatzleistungen, Reisekosten 

1. Sämtliche Leistungen, die nicht vertraglich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzleistungen. Insbesondere sind dies: 

- die Erstellung von weiteren Veranstaltungskonzepten, 

- die Leitung der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag, 

- die Teilnahme von Mitarbeitern von Olli’s bei Detailabsprachen zwischen dem Kunden und weiteren Beteiligten. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 1.1.2020) 

2. Die Erweiterung des Leistungsspektrums für Olli’s nach endgültigem Wirksamwerden des Vertrages ist durch den Kunden in Form eines neuen Angebotes möglich. Diese Zusatzleistungen müssen jedoch ausdrücklich von Olli’s schriftlich bestätigt werden, sodass über diese ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. 

3. Ein Ausgleich von Reisekosten ist zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren. 

 

§ 4 Preise, Vergütung, Kaution 

1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

2. Mietpreise verstehen sich einschließlich etwaiger Versicherungs-, Verpackungs-, Transport- und Aufbaukosten, soweit diese nicht gesondert ausgewiesen sind. 

3. Bei einer reinen Vermietung ist bei Übernahme der Mietgegenstände der vereinbarte Mietpreis durch den Kunden in voller Höhe und ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. 

4. Die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen vereinbarte Vergütung für Olli’s ist gegen Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen fällig (ausgenommen bei einer reinen Vermietung; siehe § 4 Ziff. 3). 

5. Olli’s ist nach Zustandekommen des Vertrages berechtigt, einen angemessenen Vorschuss auf die vereinbarte Vergütung zu fordern. Im Falle umfangreicherer Leistungsverpflichtungen auf Seiten von Olli’s ist diese darüber hinaus berechtigt, einen weiteren Vergütungsvorschuss im Sinne einer Abschlagszahlung zu verlangen. 

6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden sind ausgeschlossen, soweit dessen Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. 

7. Olli’s ist berechtigt, die Überlassung von Mietgegenständen von der Stellung einer Kaution abhängig zu machen. Olli’s darf sich für Forderungen, die während oder nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gegen den Kunden entstehen, aus der Kaution befriedigen. 

 

§ 5 Besondere Bestimmung für Vermietung 1. Der Kunde haftet nach Übergabe der Mietgegenstände für sämtliche Verschlechterungen und Beschädigungen, nicht aber für vertragsgemäße Abnutzung. 

2. Leichtbauzelte und Schirme sind vom Kunden selbstständig ab Windstärke 4 abzubauen. Aus Nichtabbau entstehende Schäden gehen zu Lasten des Kunden. 

3. Im Umkreis von 5 m um angemietete Zelte darf nicht gekocht, gegrillt oder offenes Feuer verwendet werden. 

4. Der Kunde darf Planen, Gestänge oder Böden nicht anbohren, anstreichen, mit Klebebändern oder Ähnlichem versehen, oder anderweitig technisch verändern. Zeltstangen dürfen nicht als Aufhängevorrichtungen verwendet werden. Etwa vom Kunden angebrachte Werbemittel oder Ähnliches sind rückstandslos zu entfernen. 

5. Der Kunde ist verpflichtet, Olli’s unverzüglich zu informieren, wenn sich Teile der Zeltkonstruktion oder der Zeltplanen lockern oder lösen sollten. Soweit es ihm zumutbar und möglich ist, hat er vorläufige Sicherungsmaßnahmen selbst vorzunehmen. 

6. Die Einhaltung der Bestimmungen der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften (betreffend Sicherheitsabstände, Notausgänge etc.) obliegt ausschließlich dem Kunden. Es ist Aufgabe des Kunden, erforderliche Genehmigungen einzuholen und Anzeigen vorzunehmen. 

7. Der Kunde stellt sicher, dass das Gelände eben, waagerecht und für den Zeltaufbau geeignet ist. Die Zu- und Abfahrtswege sowie der Aufstellungsplatz müssen ungehindert befahrbar sein. Mehraufwand, der wegen eines ungeeigneten Aufstellungsplatzes erforderlich wird, ist vom Kunden gesondert zu vergüten. 

8. Der Kunde stellen die erforderliche Absicherung und Beleuchtung des Aufstellungsplatzes sicher. Es obliegt ihm, Verlauf und Vorhandensein von Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasserleitungen festzustellen und Olli’s spätestens bei Ankunft der Mietgegenstände am Aufstellungsplatz entsprechende Pläne zur Verfügung zu stellen, aus denen sich Lage und Tiefe der Leitungen entnehmen lassen. Kommt der Kunde vorstehenden Obliegenheiten nicht nach, haftet Olli’s lediglich wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit aus dieser Obliegenheitsverletzung Schäden entstehen. 

9. Die Wiederherstellung von Beschädigungen der Oberfläche, die durch Befestigungsbohrungen entstanden sind, ist Aufgabe des Kunden. Das gilt auch dann, wenn Olli’s den Aufbau übernommen hat. 

10. Der Kunde hat die Pflicht, sich bei der Annahme gemieteter Gegenstände unverzüglich von der richtigen Menge sowie dem Zustand zu überzeugen. Beanstandungen sind auf dem Lieferschein zu erwähnen. Ohne dies verliert der Kunde jegliche Ansprüche gegenüber Olli’s. 

11. Jedwede Untervermietung oder anderweitige Überlassung der Mietgegenstände an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters. 

 

§ 6 Sonstige Vertragspflichten des Kunden 

1. Der Kunde unterstützt die Dienste von Olli’s, indem sie gemeinsam die Vorstellungen und Wünsche in der Besonderen Leistungsbeschreibung schriftlich festlegen. 

2. Der Kunde wird, die mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Kooperationspartner anweisen, Olli’s Kopien von Rechnungen zu übermitteln, die Leistungen zum Inhalt haben, die in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages stehen. Sollte der Dritte eine Übermittlung der Rechnungen verweigern, so verpflichtet sich der Kunde, Kopien über Rechnungen, die er von Dritten im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung erhalten, an Olli’s selbst zu übermitteln. 

3. Die Entsorgung von Dekor-, Verpackungsmaterial, Leergut oder Müll ist Aufgabe des Kunden, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 

4. Nicht verbrauchte Getränke werden nur im Originalzustand zurückgenommen, dies gilt nicht für Sonderbestellungen (keine Rücknahme). 

5. Sollten die Sach- und / oder Dienstleistungen von Olli’s dem Kunden Anlass zur Beanstandung geben, muss dies sofort schriftlich mitgeteilt werden. Solche Beanstandungen, von denen der Kunde annehmen darf, dass sie unmittelbar zu beheben sind, sollten unverzüglich mitgeteilt werden. 

 

§ 7 Haftung 

1. Bei Verletzung sonstiger (nicht wesentlicher) Vertragspflichten oder gesetzlicher Pflichten haftet Olli’s nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für unmittelbare Personen- oder Sachschäden und die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 

2. Olli’s haftet unabhängig von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und - Begrenzungen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Ebenfalls nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist die Haftung von Olli’s nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Garantie. 

3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware von Olli’s an den Kunden oder dessen Beauftragten übergeben wurde. Die Gefahr- und Kostentragungspflicht endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes. 

4. Ansprüche des Kunden gegenüber Dritten sind von diesem auf eigene Kosten unverzüglich gegenüber den Dritten direkt geltend zu machen. 

5. Krieg, Aufruhr, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand, Energie-, Rohstoffmangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt (auch bei Lieferanten) befreien Olli’s für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren Leistungsverpflichtungen; dies gilt auch, soweit diese Fälle die Durchführung des Vertrages nachhaltig unwirtschaftlich machen. Beim Vorliegen dieser Fälle, kann Olli’s vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz hat. 

 

§ 8 Rücktritt, Kündigung, Vertragsstrafe 

1. Dem Kunden steht nach Auftragserteilung und Bestätigung durch Olli’s 

2. ein Rücktrittsrecht nur zu, soweit es ihm ausdrücklich zugesprochen wird. 

3. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein wichtiger Grund liegt für Olli’s insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. 

4. Des Weiteren kann Olli’s den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen, jedoch nicht mehr als 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. 

5. Liegt eine ordentliche Kündigung durch Olli’s vor, so errechnen sich die Vergütungsansprüche von Olli’s anhand der zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen. Sollte der Kunde einen Kostenvorschuss geleistet haben, wird dieser auf die errechnete Vergütung angerechnet. 

6. Bei Kündigung eines Mietvertrages durch den Kunden bis zu 30 Tage vor Liefertermin ist eine Schadenspauschale von 50 % der Gesamtsumme zu zahlen, wenn die Kündigung weniger als 30 Tage vor dem Aufbau / Mietbeginn erfolgt, ist die Gesamtsumme des vertraglich vereinbarten Mietpreises in voller Höhe zu zahlen. 

7. Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. 

8. Sofern infolge eines Umstandes, der allein im Verantwortungsbereich des Kunden liegt, der Vertrag nicht zur Durchführung gelangt, ist Olli’s berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz im Sinne entgangenen Gewinns ausgehend von der vereinbarten Vergütung zu fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 

9. Wird die Veranstaltung oder Dienstleistung, z.B. nach Kündigung oder Ausübung eines Rücktrittsrechts, ganz oder teilweise ohne Beteiligung von Olli’s, aber unter Ausnutzung der durch diese zur Verfügung gestellten Daten und Informationen durchgeführt, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, die im Ermessen von Olli’s liegt. 

10. Eine Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist insbesondere dann gegeben, wenn anstatt des Kunden dessen Angehörige, oder Personen aus dem Umfeld des Kunden ganz oder teilweise die mitgeteilten Kooperationspartner und Betreiber von Locations selbst oder durch Dritte mit Durchführung einer gleichen oder ähnlichen Dienstleistung für sich oder andere, auch für den Kunden, beauftragen. 

11. Dem Kunden steht das Recht zu, den Nachweis zu erbringen, dass Olli’s ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. 

 

§ 9 Werbung 

1. Fotos von der Veranstaltung können seitens Olli’s für Werbezwecke genutzt werden. 

2. Werbung von Fremdfirmen oder Personen an / in / mit dem Mietgegenstand ist verboten, wenn es nicht schriftlich anders vereinbart wird. 

 

§ 10 Datenverarbeitung, Geheimhaltung 

1. Olli’s speichert und verarbeitet Daten seiner Kunden elektronisch. Diese Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben und genutzt, wie es für die Auftragsbearbeitung notwendig ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht. 

2. Olli’s beachtet bei der Datenerfassung und - Verarbeitung die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die des Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes. 

3. Olli’s ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses verpflichtet, sämtliche ihm bei der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäftsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten. Soweit Olli’s dritte Personen zur Erfüllung des Vertrages heranzieht, verpflichtet er diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nachvertraglich. 

 

§ 11 Sonstige Bestimmungen 

1. Alle Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Olli’s; ebenso gilt dies für eine Aufhebung dieser Klausel. 

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. 

3. Für den rechtlich möglichen Sachverhalt, wird für sämtliche Vertragsstreitigkeiten Bad Neuenahr als Gerichtsstand vereinbart. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht. 

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